Allgemeine Geschäftsbedingungen der netz3 AG

Anwendungsbereich und Geltung

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) regeln die Rechte und Pflichten im Verhältnis der netz3 AG (nachfolgend „netz3“) zu ihren Kunden. Sie gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen netz3 und dem Kunden, insbesondere für die Lieferung von LEISTUNGEN, d.h. von LÖSUNGEN, PRODUKTEN und SERVICES, soweit nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter werden explizit ausgeschlossen und finden keine Anwendung. Die aktuelle Version der AGB wird unter https://netz3.ch/de/agb publiziert und kann jederzeit bei netz3 schriftlich bestellt werden.

Sofern keine Definition in den AGB erfolgt, haben sämtliche in Grossbuchstaben geschriebenen Wörter den Sinn gemäss den folgenden allgemeinen Definitionen für Verträge der netz3 AG.

DEFINITIONEN

Die folgenden Ausdrücke bedeuten:

  1. LEISTUNGEN: sind die von netz3 zur Verfügung gestellten und betriebenen Leistungen, verkaufte PRODUKTE oder SERVICES;
  2. LÖSUNGEN: sind von netz3 zur Verfügung gestellte Systeme, die es dem Kunden erlauben verschiedene Funktionalitäten wie Echtzeit-Kommunikation, Bild, Text, Interaktion etc. zu nutzen, mit Drittsystemen zu verbinden und weiterauszubauen und auch weiterzuentwickeln;
  3. PRODUKTE: sind von netz3 entwickelte, verkaufte, lizenzierte resp. vertriebene oder unter Wartung genommene Software, Dienstleistung oder Hardware, wie sie in den AGB und den entsprechenden ÜBRIGEN VERTRAGSBEDINGUNGEN beschrieben sind;
  4. ÜBRIGE VERTRAGSBEDINGUNGEN: sind die weiteren Vertragsbedingungen zwischen dem Kunden und netz3, d.h. Rahmenvertrag, Produktbeschreibung, Service Beschreibung, Optionen, Lizenzbestimmungen von Herstellern oder Open Source Bedingungen, Drittanbieter etc.;
  5. SERVICES: sind jegliche Projekt-, Entwicklungs-, Beratungs-, Wartungs-, Cloud- oder sonstige Dienstleistungen im ICT-Umfeld, die auf Aufwandbasis resp. nach vereinbartem Honorar von netz3 angeboten und erbracht werden;
  6. PROJEKT: sind die jeweiligen mit dem Kunden individuell vereinbarten und themenspezifischen Entwicklungs-, Beratungs- und Implementationsprojekte.

Die genannten allgemeinen Definitionen, gelten für sämtliche Verträge der netz3 zu ihren Kunden. Vorbehalten sind spezifischere Definitionen in den einzelnen Verträgen bzw. Dokumenten.

Bestellung, Lieferung und Erbringung von SERVICES

Bestellungen können mündlich mit entsprechender elektronischer oder schriftlicher Bestätigung, elektronisch (email) oder schriftlich (Brief) erfolgen.

Ein VERTRAG kommt durch Bestellung des Kunden und Auftragsbestätigung resp. schriftliche Annahme durch netz3 zustande oder durch beidseitige Unterzeichnung eines VERTRAGES (nachfolgend «VERTRAG»). Hat der Kunde eine Offerte erhalten, so kommt der VERTRAG mit der fristgerechten Unterzeichnung der Offerte (Akzeptanz) zustande. Bestandteil des VERTRAGES sind die AGB sowie die ÜBRIGEN VERTRAGSBEDINGUNGEN. Im Falle von Widersprüchen gehen die ÜBRIGEN VERTRAGSBEDINGUNGEN den AGB vor. Bei Widersprüchen zwischen den ÜBRIGEN VERTRAGSBEDINGUNGEN gehen grundsätzlich die jüngeren Anhänge resp. Dokumente den älteren vor.

Die von netz3 angegebenen Termine gelten ohne anderslautende ausdrückliche schriftliche Zusicherung nur als Richttermine. Die Angabe eines Termins erfolgt nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr. Dies gilt insbesondere für die Herstellung von Software in Zusammenarbeit mit dem Kunden. Sollte sich eine Leistung über einen von netz3 schriftlich zugesicherten Termin hinaus verzögern, so kann der Kunde nach Ablauf einer schriftlich angemessenen Zusatzfrist von mindestens 20 Tagen netz3 in Verzug setzen und nach ungenutztem Ablauf einer angemessenen weiteren Nachfrist in der Folge von der betreffenden Bestellung zurücktreten unter Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen. Weitere Ansprüche sind ausdrücklich ausgeschlossen. Vorbehalten bleiben Terminverschiebungen infolge Änderungswünschen des Kunden. Führen Änderungswünsche zu Verschiebungen von zugesicherten Terminen, so werden diese nach einer Umsetzungsplanung dem Kunden mitgeteilt. netz3 haftet für diesen Fall dem Kunden nur für den direkten und unmittelbaren Schaden, wenn und soweit der Verzug bzw. die Unmöglichkeit der Lieferung nachweisbar auf eine grobfahrlässige Vertragsverletzung von netz3 zurückzuführen ist. Jede weitere Haftung wird ausdrücklich ausgeschlossen.

Bei Lieferstörungen infolge Umständen, auf die netz3 keinen Einfluss hat wie z. B. Streik, Aussperrung, Materialausfall, Feuer, Wasser, Beförderungs- oder Betriebssperre beim Hersteller, Epi-/Pandemien oder Transportprobleme, ist netz3 berechtigt, die Lieferung ohne weitere Kostenfolge zu verzögern oder zu widerrufen. Dieses Recht steht dem Kunden ohne Vorliegen einer Schlechterfüllung seitens netz3 nicht zu.

Vom Kunden gewünschte Bestellungsänderungen oder -annullierungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung von netz3. Vereinbarte Kosten sowie Kosten, die aufgrund von Bestellungsänderungswünschen bereits entstanden sind, kann netz3 dem Kunden basierend auf den vereinbarten Stundensätzen in Rechnung stellen.

netz3 ist zu Teillieferungen berechtigt und kann zur Leistungserbringung ohne die Einholung der Zustimmung des Kunden Dritte beiziehen. netz3 hat für die Leistungen von Dritten einzustehen, wie wenn sie die Leistungen selbst erbracht hätte. netz3 überbindet Dritten entsprechende Rechte und Pflichten aus diesem VERTRAG.

Lizenzen

Soweit nötig und nicht anders vertraglich vereinbart, erhält der Kunde an Software, Dokumentation etc. ein nicht ausschliessliches, zeitlich limitiertes, nicht übertragbares Nutzungsrecht im Rahmen der AGB und ÜBRIGEN VERTRAGSBESTIMMUNGEN resp. den Lizenzbestimmungen des Lizenzgebers oder, soweit anwendbar, gemäss Open Source Lizenzbestimmungen. Der Kunde ist berechtigt, die Lösung oder Software im Rahmen der dazu gehörigen Dokumentation im Rahmen des VERTRAGES und der ÜBRIGEN VERTRAGSBESTANDTEILE zu nutzen. netz3 verfügt grundsätzlich für die von ihr zur Verfügung gestellte Software oder die LÖSUNG über die für die Nutzung notwendigen Rechte.

Soweit die LÖSUNG Software Dritter oder Open Source Komponenten enthält, so ist der Kunde an die entsprechenden Lizenzbedingungen gebunden. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass je nach Lizenzbestimmungen des Lizenzgebers, die integrierender Bestandteil des VERTRAGES sind und vom Kunden akzeptiert werden, die Überführung bestehender Softwarelizenzen in die Datacenter-Umgebung von netz3 nicht zulässig ist und die Software für Infrastruktur- resp. Cloud Services neu lizenziert werden muss.

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die LÖSUNGEN von netz3 in Datacentern und auf Infrastruktur bei etablierten Anbietern (z.B. Amazon Web Services oder Google) in der Cloud in der Schweiz, der EU und – sofern mit dem Kunden vereinbart – ausserhalb der Schweiz oder der EU betrieben werden und stimmt dieser Nutzung explizit zu. Details sind in den ÜBRIGEN VERTRAGSBESTIMMUNGEN aufgeführt.

Soweit der Kunde Lizenzen nutzungsbasiert bezieht, wird die Anzahl der bezogenen Lizenzen oder anderer Einheiten auf der jeweiligen Rechnung ausgewiesen und in dem gemäss den ÜBRIGEN VERTRAGESBESTIMMUNGEN festgelegten Rhythmus angepasst. Es besteht kein Widerspruchsrecht des Kunden.

Der Kunde verpflichtet sich, beim Weiterverkauf oder bei sonstiger Weitergabe von PRODUKTEN dem jeweiligen Erwerber die Verpflichtungen aus den Nutzungs- und Garantiebedingungen des Lizenzgebers mit der Verpflichtung zur Weiterüberbindung zu übertragen, soweit der Weiterverkauf vertraglich oder gesetzlich zulässig ist.

Rechte und Pflichten des Kunden

Der Kunde erbringt die für die Leistungserbringung durch netz3 notwendigen Handlungen. Er verpflichtet sich insbesondere, Zugangsdaten wie Passwörter etc. sorgfältig aufzubewahren, zu nutzen und Sicherheitsanweisungen von netz3 einzuhalten.

Der Kunde sorgt auf seine Kosten und Gefahr für die administrativen, organisatorischen und technischen Voraussetzungen, damit netz3 ihre LEISTUNGEN vertragsgemäss erbringen kann. Dies umfasst insbesondere, aber nicht abschliessend die Erbringung und zur Verfügungsstellung von allen erforderlichen LEISTUNGEN, Informationen, Sachmittel, Kontaktpersonen und technisch qualifiziertem Personal, technische Rahmenbedingungen, Zugang zu den entsprechenden Räumlichkeiten, Hard- und/oder Software etc. Soweit netz3 für den Kunden eine Lösung entwickelt, ist der Kunde verpflichtet, seinen Mitwirkungspflichten nachzukommen und netz3 gemäss den AGB sowie den ÜBRIGEN VERTRAGSBEDINGUNGEN regelmässig und mit qualifiziertem Personal zu unterstützen.

Der Kunde ist für die Sicherung seiner Daten grundsätzlich selbst verantwortlich. netz3 sichert Kundendaten nach gängigen Standards, ist jedoch für die fehlerfreie und jederzeitige Datensicherung und –wiederherstellung nicht verantwortlich. Dies ist Sache des Kunden, ebenso die Archivierung der Kundendaten. Vorbehalten bleiben bestellte Zusatz SERVICES.

Der Kunde meldet netz3 Fehler mit entsprechender reproduzierbarer Dokumentation. Allfällige Reaktions- und andere vereinbarten Fristen beginnen, sobald die elektronische oder schriftliche Meldung nachweislich bei netz3 eingegangen ist.

Ist der Kunde seinen Obliegenheiten nicht nachgekommen, so hat er das mit der Nichteinhaltung der Obliegenheiten verbundene Risiko von Verzögerungen etc. sowie die damit verbundenen zusätzlichen Kosten ohne weiteres zu tragen.

Abnahme und Prüfung

Soweit nicht anders vereinbart ist der Kunde verpflichtet, die von netz3 gelieferten LEISTUNGEN unmittelbar nach Ankündigung der Abnahmebereitschaft resp. nach Lieferung der zu prüfen und etwaige Mängel unverzüglich nach Entdeckung, spätestens 10 Arbeitstage nach Ankündigung oder Lieferung netz3 schriftlich und mit reproduzierbaren Informationen bekannt zu geben, ansonsten die LEISTUNGEN als angenommen gelten.

Schwerwiegende Mängel werden von netz3 sobald als möglich behoben. Alle übrigen Mängel werden von netz3 entsprechend behoben. Weitere Ansprüche des Kunden wie Preisminderung etc. sind ausdrücklich ausgeschlossen.

Bei nicht rechtzeitiger Anzeige erlöschen jede Garantie und jeder sonstige Anspruch des Kunden, es sei denn, der Schaden bzw. Mangel war bei der gebotenen Abnahmeprüfung nicht erkennbar (versteckter Mangel).

Übergang von Nutzen und Gefahr

Mit der Übergabe, Inbetriebnahme resp. produktiven Nutzung der gelieferten LEISTUNGEN oder Teilen davon gehen Gefahr und Nutzen auf den Kunden über. Wiederkehrende LEISTUNGEN werden ab diesem Zeitpunkt verrechnet. Das Eigentum geht, sofern anwendbar, bei vollständiger Bezahlung auf den Kunden über.

Preise

Die Preise verstehen sich rein netto in Schweizer Franken (CHF) exkl. Nebenkosten wie zum Beispiel Mehrwertsteuer, öffentliche Abgaben etc. zu Lasten des Kunden. Wo nicht anders vereinbart, sind Zubehör, Ersatzteile etc. nicht im Preis inbegriffen.

SERVICES werden dem Kunden pauschal oder nach Aufwand gemäss VERTRAG in Rechnung gestellt. Für SERVICES, die nutzungsbasiert abgerechnet werden, gelten die auf der Rechnung aufgeführte Anzahl Users, genutzte Kapazitäten, Lizenzen etc. jeweils als verbindlich und vom Kunden anerkannt. Spesen werden vereinbarungsgemäss separat ausgewiesen und in Rechnung gestellt.

Die Pauschalgebühren sind ab dem Datum der Abnahme bzw. des Beginns der produktiven Nutzung der vereinbarten Services geschuldet und werden gemäss ÜBRIGEN VERTRAGSBESTIMMUNGEN im Voraus in Rechnung gestellt.

netz3 behält sich vor, die Preise einseitig einmal jährlich zu Beginn des Jahres dem Index der Konsumentenpreise maximal im Rahmen der jährlichen Teuerung anzupassen; es besteht keine Pflicht zu Preisreduktionen. netz3 teilt dem Kunden vorgängig in geeigneter Weise die neuen Preise mit.

Ein Kündigungsrecht des Kunden zufolge Preiserhöhung von netz3 (inkl. Erhöhung aufgrund Anpassung Herstellerpreise) ist ausgeschlossen.

Zahlungsbedingungen und Verzug

Rechnungen sind 10 (zehn) Tage nach Rechnungsdatum rein netto zur Zahlung fällig. Nach Ablauf dieser Frist befindet sich der Kunde ohne Mahnung in Verzug. netz3 kann einen Verzugszins in Höhe von 5 % geltend machen.

Bei Verzug des Kunden ist netz3 ohne weitere Androhung berechtigt, LEISTUNGEN an den Kunden ganz oder teilweise einzustellen oder von Sicherheitsleistungen abhängig zu machen, bis die Forderungen getilgt oder sichergestellt sind. Alle Folgen, welche sich aus einer solchen Liefereinstellung ergeben, gehen ausschliesslich zu Lasten des Kunden. Weitere Schadenersatzforderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten.

Wenn der Kunde anschliessend auch innert der von netz3 angesetzten Nachfrist seine Rechnung nicht tilgt bzw. deren Erfüllung nicht sicherstellt, ist netz3 berechtigt, jegliche weitere Leistung an den Kunden zu suspendieren, LEISTUNGEN zu verweigern, Verträge ausserordentlich zu kündigen und sämtliche weiteren Ansprüche geltend zu machen. Der Kunde hat die Pflicht, netz3 zu benachrichtigen, wenn Liquiditätsengpässe absehbar sind. netz3 behält sich zudem das Recht vor, zu Inkassozwecken die Forderung sowie die dazugehörigen Unterlagen und Informationen Dritten zu übergeben und/oder abzutreten.

Verrechnung

Der Kunde ist nicht berechtigt, allfällige Gegenforderungen mit Forderungen der netz3 zu verrechnen. Jegliches Retentions- oder Rückbehalterecht des Kunden an Sachen der netz3 ist vollumfänglich wegbedungen.

Solange der Kaufpreis nicht vollständig bezahlt ist, ist der Kunde verpflichtet, die von der netz3 gelieferten PRODUKTE in Stand zu halten, sorgfältig zu behandeln und gegen alle üblichen Risiken zu versichern.

Gewährleistung

Die Verantwortung für die Auswahl, die Konfiguration, den Einsatz sowie den Gebrauch von LEISTUNGEN insbesondere von PRODUKTEN sowie die damit erzielten Resultate liegt beim Kunden.

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass netz3 keine Eingangsprüfungen der von Herstellern bzw. Lieferanten gelieferten Produkte vornimmt.

netz3 erbringt ihre LEISTUNGEN nach den anerkannten Standards und bemüht sich, die LEISTUNGEN bestmöglich zu erbringen. netz3 gewährleistet jedoch kein durchgehend unterbruch- und störungsfreies Funktionieren ihrer Services resp. keinen jederzeitigen Zugriff auf Daten des Kunden oder von Dritten. Ebenso wenig gewährleistet netz3 bestimmte Übertragungszeiten und Kapazitäten, jederzeitigen Zugriff auf von Dritten erstellte respektive bei Dritten abrufbare Daten, einen absoluten Schutz der bei netz3 befindlichen Daten des Kunden und die jederzeitige Verhinderung eines unerlaubten Zugriffs darauf etc. Das Eintreten eines solchen Ereignisses stellt keinen Kündigungsgrund dar.

netz3 wird die gemäss den AGB sowie den ÜBRIGEN VERTRAGSBESTIMMUNGEN geschuldeten LEISTUNGEN durch gehörig ausgebildetes Fachpersonal unter Einhaltung der in seinem Betrieb üblichen Sorgfalt erbringen. Es ist das erklärte Ziel, die vereinbarte Qualität und Quantität der SERVICES und Wartungsleistungen sicherzustellen. Darunter fallen insbesondere die Vereinbarungen über die Einhaltung einer garantierten Verfügbarkeit, bestimmte Reaktions- und/oder Störungsbehebungszeiten auf gemeldete Fehler, ein Eskalationsverfahren oder andere Massnahmen zur Wiederherstellung der ordentlichen Verfügbarkeit nach Beeinträchtigungen.

Die Gewährleistung sowie Produktehaftpflicht der netz3 für die von ihr gelieferten PRODUKTE bestimmt sich in jeder Hinsicht nach den Garantiebestimmungen des jeweiligen Herstellers/Lieferanten und ist in der Regel nach Wahl des Herstellers/Lieferanten auf Nachbesserung oder Auswechslung des mangelhaften Produkts bei Einsatz des Produkts in der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein beschränkt. Der Kunde verzichtet auf weitere Garantieansprüche gegenüber der netz3 und dem Hersteller/Lieferanten. Die einzige Pflicht der netz3 besteht darin, allfällige eigene Garantieansprüche gegen den Hersteller/Lieferanten an den Kunden abzutreten. Für andere LEISTUNGEN gilt eine Gewährleistungsfrist von 3 Monaten, soweit gesetzlich zulässig.

Des Weiteren anerkennt der Kunde, dass in jedem Falle ein Mangel nur dann vorliegt, wenn dieser sofort nach Entdeckung netz3 schriftlich und detailliert angezeigt wird und einen relevanten und reproduzierbaren Fehler beinhaltet. Ausgeschlossen ist die Gewährleistung insbesondere für Mängel, welche auf die Nichteinhaltung von Pflichten seitens des Kunden zurückzuführen sind wie unzulängliche Wartung seitens des Kunden, Nichtbeachten der Betriebs- oder Installationsvorschriften, zweckwidrige Benutzung der PRODUKTE, Verwendung von nicht genehmigten Teilen und Zubehör, natürliche Abnutzung, Transport, unsachgemässe Handhabung bzw. Behandlung oder Reparaturversuche, Modifikationen etc.

Ebenfalls ausgeschlossen ist die Gewährleistung für äussere Einflüsse, insbesondere höhere Gewalt (z. B. Versagen der Stromversorgung oder der Klimaanlage, Elementarschäden), sowie andere Gründe, welche weder von netz3 noch vom Hersteller/Lieferanten zu vertreten sind.

Leistungen für Mängelbehebungen, die vom Hersteller/Lieferanten nicht gedeckt werden, sowie vom Kunden verursachte Mehrkosten werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Bei fehlender oder mangelhafter Fehlerbeschreibung erfolgt die Fehlersuche durch netz3 auf Kosten des Kunden. Es gelten die ÜBRIGEN VERTRAGSBEDINGUNGEN. In jedem Falle hält sich der Kunde an die von der netz3 bzw. vom jeweiligen Hersteller/Lieferanten definierten Abläufe bei der Abwicklung von allfälligen Garantieleistungen.

Zugriffe, Unterhaltsarbeiten und Datensicherung

netz3 greift regelmässig zur Installation und Wartung der LEISTUNGEN, die für gewisse SERVICES dem Kunden zur Verfügung gestellt wird, während den angegebenen Wartungsfenster auf diese zu. Dabei können die SERVICES zeitweise unterbrochen werden. Zugriff auf Daten des Kunden erfolgt nur gestützt auf eine zusätzliche vertragliche Vereinbarung resp. eine ausdrückliche Anordnung des Kunden.

Weitere Zugriffe können in Notsituationen, zur Behebung, Störungen, Durchführung von dringenden Wartungsarbeiten wie Sicherheitsupdates oder dringenden Systemanpassungen jederzeit vorgenommen werden. netz3 informiert den Kunden, wenn möglich, vorgängig über mögliche Unterbrüche der SERVICES.

Vorbehältlich vertraglicher Vereinbarungen ist der Kunde für den Zugriff und die Sicherung seiner Daten selbst verantwortlich. Er hat die ihm übergebenen Passwörter, Zugangsdaten oder –mittel vertraulich zu behandeln und Dritten nicht herauszugeben und hat für Schäden zufolge allfälliger Missbräuche derselben vollumfänglich einzustehen.

Haftung

netz3 haftet für absichtlich oder grobfahrlässig verursachte direkte Schäden unbeschränkt. Für leichtfahrlässig verursachte direkte Schäden haftet netz3 bis zwanzig Prozent der Höhe der jährlichen betroffenen BESTELLUNG. Die Haftung für jegliche weitere Haftung insbesondere indirekte oder Folgeschäden wie entgangener Gewinn oder Schäden aus Datenverlusten wird die Haftung ausdrücklich vollumfänglich ausgeschlossen.

Ebenfalls ausgeschlossen ist die Haftung von netz3 für Schäden, die zufolge höherer Gewalt (Feuer, Wasser, Stromunterbrüche oder Einspeiseschwankungen, Erdbeben, Streik, Eingriffe Dritter, Epi-/Pandemie etc.) eingetreten sind. Dauert ein Zustand höherer Gewalt mehr als vier Wochen an, so ist netz3 berechtigt, ohne weiteres vom VERTRAG zurückzutreten. Dieses Recht steht dem Kunden ohne Vorliegen einer Schlechterfüllung seitens netz3 nicht zu. Allfällige zusätzliche Aufwendungen werden nach den dannzumal gültigen Ansätzen in Rechnung gestellt.

Vertrauliche Informationen

netz3 verpflichtet sich, ihr von Kunden oder deren Lieferanten oder Hilfspersonen zugänglich gemachte vertrauliche Informationen ebenfalls vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Als vertrauliche Informationen gelten insbesondere Kundeninformationen, produktbezogene Technologien, Ideen und Algorithmen, Geschäftsgeheimnisse, technische, geschäftliche oder finanzielle Informationen und Pläne, Bedingungen abgeschlossener VERTRÄGE und jede andere als vertraulich bezeichnete Information. Soweit der Kunde zusätzlichen gesetzlichen Geheimhaltungsverpflichtungen (z.B. Bankgeheimnis, Anwaltsgeheimnis, Arztgeheimnis etc.) untersteht, verpflichtet sich netz3 zudem, sämtliche darunterfallende Informationen und Daten geheim zu halten und ihre Mitarbeiter und Hilfspersonen entsprechend zu instruieren und zu schulen. Allgemein bekannte oder öffentlich zugängliche Informationen gelten nicht als vertraulich.

netz3 behält sich vor, Behörden im In- und Ausland im Rahmen von zivil-, verwaltungs- und strafrechtlichen Verfahren Daten herauszugeben und weiterzuleiten, sofern ein rechtskräftiges und vollstreckbares Urteil, eine Verfügung oder eine gesetzliche Pflicht dazu besteht.

Patente und andere Schutzrechte und Schutzrechtsverletzungen

Der Kunde anerkennt und schützt geistiges Eigentum wie Know-how, eingetragene Warenzeichen, Copyrights und Patentrechte der netz3 und ihren Lieferanten.

Der Kunde verwendet die PRODUKTE nur im Sinne der ÜBRIGEN VERTRAGSBEDINGUNGEN sowie im vom Hersteller vorgesehenen Sinn. Produktbezeichnungen und/oder Copyright-Zeichen dürfen nicht von den PRODUKTEN entfernt werden. Software darf nicht geändert, einem Reverse Engineering unterzogen, weiterentwickelt, sonst wie übersetzt, vermietet oder sonst wie zugänglich gemacht werden.

Wenn ein Dritter gegen den Kunden bzw. dessen Endkunden Ansprüche behauptet oder geltend machen sollte wegen Verletzung eines Patent-, Urheber- oder andern gewerblichen Schutzrechtes durch gelieferte LEISTUNGEN, so muss der Kunde umgehend netz3 schriftlich und ohne Verzug über solche Verletzungshinweise oder gestellte Ansprüche in Kenntnis setzen. netz3 wird diese Hinweise umgehend selbst bearbeiten oder an den Lieferanten bzw. Hersteller weiterleiten und diesen zur Regelung der Situation auffordern. Der Kunde verzichtet gegenüber netz3 auf irgendwelche Garantie- resp. Gewährleistungs- oder Haftungsansprüche, welche auf eine Schutzrechtsverletzung eines Lieferanten bzw. Herstellers zurückzuführen sind. Der Kunde hat sich an den jeweiligen Lieferanten/Hersteller zu halten. Allfällige Ansprüche der netz3 gegenüber dem Lieferanten/Hersteller werden an den Kunden abgetreten. netz3 schliesst jegliche Haftung für Schutzrechtsverletzungen aus.

Wiederausfuhr

Die von netz3 vertriebenen PRODUKTE unterliegen den Exportbestimmungen der Ursprungsländer und schweizerischen Exportbestimmungen. Der Kunde verpflichtet sich, vor einer allfälligen Wiederausfuhr der PRODUKTE um eine besondere Ausfuhrbewilligung der zuständigen Behörde nachzusuchen. Diese Verpflichtung ist beim Verkauf oder bei sonstiger Weitergabe der PRODUKTE dem jeweiligen Erwerber mit der Verpflichtung zur Weiterüberbindung zu übertragen.

Datenschutz

netz3 verpflichtet sich, die anwendbaren Datenschutzbestimmungen einzuhalten und Daten sorgfältig zu bearbeiten. netz3 kann für und im Zusammenhang mit der Erbringung ihrer LEISTUNGEN unter jederzeitiger Beachtung geltender Datenschutznormen personenbezogene Daten selbst erheben, von Dritten beschaffen, speichern, bearbeiten und an Dritte weitergeben. Personenbezogene Daten können dabei von netz3 bzw. von durch sie beigezogenen Dritten insbesondere in folgender Weise verwendet werden: a) Zur Adressvalidierung, b) zur Pflege und Entwicklung der Kundenbeziehung und Verbesserung der Nutzbarkeit von SERVICES wie Verbesserung von Funktionalitäten, kürzeren Reaktionszeiten etc., c) zur Überprüfung von Voraussetzungen für einen Vertragsabschluss, d) zur Erfüllung von vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Kunden, e) zur Verhinderung einer unrechtmässiger Benutzung von LEISTUNGEN, f) zur Leistungserbringung mit dem Lieferanten/Hersteller oder Partnern wie beispielsweise Amazon Web Services (AWS) oder Google, g) zur Rechnungsstellung oder h) zu Finanzierungs- und Inkassozwecken. Daten können im Rahmen der vorangehenden Bestimmungen ins Ausland bekannt gegeben werden. Dies gilt insbesondere für Dienstleistungen im Zusammenhang mit Drittprodukten oder –dienstleistungen (wie z.B. Google oder AWS). Details sind in der Datenschutzerklärung (https://www.netz3.ch/datenschutzerklaerung.html).

Daten, die der Kunde durch die Nutzung von SERVICES der netz3 auf deren Infrastruktur bearbeitet, werden je nach SERVICES auch ins Ausland transferiert oder im Ausland verarbeitet. Details werden in der vertraglichen Vereinbarung mit dem Kunden geregelt.

Ein Transfer von Daten ins Ausland kann bei der Nutzung von Telekommunikationsdienstleistungen (z.B. Internetverbindungen, Sprachdienste) nicht ausgeschlossen werden.

Missbräuchliche Verwendung

Der Kunde ist verpflichtet, bei der Benutzung der LEISTUNGEN von netz3 diese AGB, die ÜBRIGEN VERTRAGSBESTIMMUNGEN sowie die gesetzlichen Vorschriften einzuhalten. Insbesondere dürfen die LEISTUNGEN nicht zur Erfüllung von strafrechtlichen Tatbeständen missbraucht werden (unzulässige Verwendung u.a. Upload von urheberechtlich relevanten Inhalten, strafrechtlich unzulässige Inhalte etc.). Als Missbrauch gilt namentlich auch ein wiederholtes Überschreiten von Kapazitäten und Limiten, der nicht deklarierte Weiterverkauf der LEISTUNGEN durch den Kunden an Dritte und/oder die Verwendung der LEISTUNGEN unter nicht deklarierter Nutzung der Infrastruktur der netz3.

Ein Weiterverkauf oder das Zurverfügungstellen von LEISTUNGEN an Dritte darf nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von netz3 erfolgen. Dritte im Sinne dieser Regelung sind auch mit dem Kunden verbundene Unternehmen, soweit nicht anders vereinbart. Vorbehalten bleibt Ziff. 3 dieser AGB.

Der Kunde ist für den Inhalt von Informationen, die er im Internet der Öffentlichkeit zugänglich macht und auf Infrastruktur von netz3 hostet und Dritten über Telekommunikationsnetze zugänglich macht, vollumfänglich selbst verantwortlich. Der Kunde hat missbräuchliche und rechtswidrige Nutzungen und Handlungen im Internet mittels der Infrastruktur von netz3 zu unterlassen (wie die Veröffentlichung von erotischen, pornographischen, rassendiskriminierenden und gewaltdarstellenden Inhalten, allgemein illegale oder anstössige Inhalte, missbräuchliche Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke z.B. durch Umgehung von DRM, Linksetzung oder sonstige Verbreitung bzw. Veröffentlichung illegaler Inhalte, Malware, Trojaner, Viren, SPAM etc.). Wird netz3 von Dritten wegen rechtswidrigen Inhalten oder wegen der missbräuchlichen Nutzung abgemahnt, kann netz3 unabhängig von Ziff. 19 der AGB Services suspendieren und/oder den Kunden abmahnen.

Vertragsdauer und Kündigung

Soweit in den ÜBRIGEN VERTRAGSBESTIMMUNGEN nicht anders vereinbart, wird der VERTRAG für die feste Dauer von zwölf (12) Monaten ab Vertragsunterzeichnung abgeschlossen und ist schriftlich unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten per Ende eines Monats, erstmals per Ende der festen Vertragsdauer, kündbar. Nach Ablauf der festen Vertragsdauer ist der VERTRAG unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei (3) Monaten per Ende eines Monats kündbar.

SERVICES, die nutzungsabhängig abgerechnet werden, können jederzeit nutzungsbedingt erhöht oder reduziert werden. Steigt die Nutzung während zweier Monate im Durchschnitt um mehr als 15%, so wird netz3 den Kunden umgehend informieren und kann die zusätzliche Nutzung gemäss den vereinbarten Preisen verrechnen.

netz3 behält sich das Recht vor, diesen VERTRAG aus wichtigen Gründen jederzeit zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn die Weiterführung des VERTRAGES nach objektiven Gründen für netz3 nicht mehr zumutbar ist z.B. bei Zahlungsunfähigkeit oder Zahlungsverzug, Zusatznutzungen bei nutzungsabhängigen SERVICES, berechtigten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Kunden, Verletzung von Immaterialgüterrechten, Verletzung dieser AGB (z.B. Ziff. 18) oder ÜBRIGEN VERTRAGSBESTIMMUNGE etc.

Übertragung

Rechte und/oder Pflichten aus einzelnen VERTRÄGEN können vom Kunden nur mit vorgängiger schriftlicher Zustimmung von der netz3 übertragen werden. netz3 ist berechtigt, Rechte und/oder Pflichten und/oder den ganzen VERTRAGES ohne Zustimmung des Kunden an Dritte zu übertragen.

Diverse Bestimmungen

Alle Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen und rechtserheblichen Erklärungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Änderungen der AGB oder der ÜBRIGEN VERTRAGSBEDINGUNGEN sind ohne Zustimmung des Kunden möglich. netz3 teilt dem Kunden die Änderung der AGB oder ÜBRIGEN VERTRAGSBEDINGUNGEN rechtzeitig im Voraus mit. Im Falle einer wesentlichen Schlechterstellung des Kunden hat dieser das Recht, auf den Zeitpunkt der Änderung der AGB resp. der ÜBRIGEN VERTRAGSBEDINGUNGEN vom einzelnen VERTRAG, der einzelnen Bestellung zu kündigen. Ohne Kündigung durch den Kunden gelten die Änderungen als stillschweigend akzeptiert.

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder ungültig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit und Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. In einem solchen Falle ist die ungültige Bestimmung in dem Sinne zu deuten oder zu ergänzen, dass der mit ihr beabsichtigte Regelungszweck möglichst erreicht wird.

Im Falle einer Migration zu oder weg von netz3 gilt die jeweils gültige Preisliste für die entsprechenden Aufwendungen.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Dieser VERTRAG untersteht ausschliesslich schweizerischem Recht unter ausdrücklichem Ausschluss des Wiener Kaufrechts (Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf, abgeschlossen in Wien am 11. April 1980).

Der Gerichtsstand für alle sich aus den vertraglichen Beziehungen unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten befindet sich am Sitz von netz3. netz3 ist berechtigt, den Kunden auch an den ordentlichen Gerichtsständen zu belangen.

Zug, Juni 2020